Einem Rechtsanwalt steht gegen den Veranstalter von Fortbildungsmaßnahmen kein wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbe-Faxe zu, da es an einem Wettbewerbsverhältnis fehlt. Ein solcher Anspruch aus dem Deliktsrecht wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheidet aus, wenn zwischen den Parteien über mehrere Jahre eine Geschäftsbeziehung bestand, während der unbeanstandet Werbefaxe übersandt wurden. Daran ändert auch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den Empfänger der Faxe wegen einer streitigen Forderung nichts. |