1. | Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechnung einer GmbH angegebene Sitz tatsächlich bestanden hat. |
2. | Es besteht eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern. |
3. | Die Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung sind für alle Unternehmer, unabhängig von der Rechtsform, dieselben. |
das Urteil des FG aufzuheben und die Umsatzsteuer um ... DM herabzusetzen; hilfsweise den Rechtsstreit unter Aufhebung des FG-Urteils zurückzuverweisen. |
die Revision als unbegründet zurückzuweisen. |