Gemäß § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB steht dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu. Der Widerruf bei Verbraucherverträgen hat gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB “innerhalb von zwei Wochen” zu erfolgen, gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB beginnt die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung in “Textform”. Erfolgt die erforderliche Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss, so beträgt die Widerrufsfrist einen Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Diese Belehrung hat gemäß § 312 c Abs. 1 BGB bereits rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zu erfolgen. Der Hinweis auf die einmonatige Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB) ist gerade im Hinblick auf die Besonderheiten des Verkaufs bei “eBay” erforderlich und nicht etwa entbehrlich. |
“§ 2 Widerrufsrecht. Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung und dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Kaufgegenstandes. Der Widerruf ist zu richten an: Fa. B....-O... * Angela D... * ” |
1. | bei der Tätigkeit im Fernabsatz - soweit die Vorschriften über Fernabsatzverträge Anwendung finden - Verbrauchern Waren anzubieten und/oder zu verkaufen, ohne den Informationspflichten nach § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art. 240 EGBGB i. V. m. § 1 Abs. 1 BGB-InfoV zu genügen, insbesondere, wenn dies wie aus der Anlage Ast 2 ersichtlich geschieht (fehlerhafte Informationen zu den Bedingungen des Widerrufs bzw. der Rückgabe); |
2. | im Zusammenhang mit Wettbewerbshandlungen innerhalb von Geschäftsbedingungen mit Verbrauchern eine Untersuchungs- und/ oder Rügepflicht zu vereinbaren, wenn im Fall des Unterlassens einer Rüge der Untergang bzw. der Ausschluss der Rechte des Käufers wegen Mängeln der Sache vorgesehen ist,
insbesondere durch Verwendung der Klausel “Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber anzuzeigen”, wie geschehen auf der eBay-Website unter dem Mitgliedsnamen “b…” (es folgt die Kopie der Anlage Ast 2: 6 Seiten). |
unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils die Beschlussverfügung zu lit. a) aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag zurückzuweisen. |
die Berufung mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Beschlussverfügung zu lit. a) so gefasst wird, dass der Antragsgegnerin unter Androhung der bestimmten Ordnungsmittel verboten wird,
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“§ 2 Widerrufsrecht. Der Besteller kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung und dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Kaufgegenstandes. Der Widerruf ist zu richten an: Fa. B....-O... * Angela D... * ” |