Die Implementierung der SEPA-Lastschrift wird auf der Grundlage einer neuen überarbeiteten Version des Regelwerks (zur Zeit noch Version 2.3) vorgenommen, die die Änderungen aufnimmt, die durch die Verabschiedung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD) notwendig werden. Mit einer europaweiten Einführung der SEPA-Lastschrift ist nicht vor Umsetzung der PSD in nationales Recht, also nicht vor November 2009 zu rechnen. |
1. | Der Schuldner (Käufer) erteilt dem Gläubiger (Verkäufer) ein Mandat zum Lastschrifteinzug |
2. | Der Gläubiger (Verkäufer) sendet dem Schuldner (Käufer) eine Ankündigung über die bevorstehende Belastung (z. B. in der Bestätigungs-E-Mail nach einem Verkauf) |
3. | Der Gläubiger (Verkäufer sendet den Lastschriftauftrag an seine (Gläubiger-, Verkäufer-)Bank |
4. | Die Gläubiger- (Verkäufer-)Bank schickt den Lastschriftauftrag an die Schuldner-(Käufer-)Bank |
5. | Das Clearing and Settlement Mechanism System der Banken verarbeitet die Lastschrift im Rahmen des Clearing Zyklus und sendet anschließend die Lastschrift an die Schuldner-(Käufer)-Bank |
6. | Die Schuldner-(Käufer-)Bank belastet das Konto des Schuldners (Käufers), wenn dies möglich ist (Deckung) |
7. | Das Datum der Gutschrift auf dem Kundenkonto des Gläubigers (Verkäufers) wird zwischen ihm und der Gläubiger-(Verkäufer-)Bank vereinbart und ist nicht Bestandteil des Schemas |
8. | Für jeden Einzug des Gläubigers (Verkäufers) ist ein gültiges Mandat (Vollmacht) des Schuldners (Käufers) erforderlich. |
- | Ein gültiges Mandat des Schuldners ist Voraussetzung für den Einzug; |
- | entweder erfolgt dieses beleghaft oder durch elektronische (fortgeschrittene Signatur); |
- | der Gläubiger ist generell verpflichtet, dem Schuldner eine sog. Pre-Notification rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln; |
- | der Gläubiger ist verpflichtet, die Vollmacht aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen; |
- | die Beweispflicht für das Vorhandensein der Vollmacht liegt beim bei Streitigkeiten liegt beim Gläubiger; |
- | die Vollmacht ist max. 18 Monate ab Erteilung gültig. |
- | die Adressdaten des Schuldners |
- | die Adressdaten des Gläubigers |
- | Unique Identifier des Gläubigers |
- | IBAN und BIC des Schuldners |
- | Vertragsnummer |
- | Beschreibung des Vertrags |
- | Lastschriftart |
- | Ort u. Datum |