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Die SEPA-Lastschrift - das europäische Lastschriftverfahren

Die SEPA-Lastschrift - das europäische Lastschriftverfahren




Siehe auch
Das SEPA-Lastschriftverfahren im Onlinehandel
und
Stichwörter zum Thema Bezahlen im Onlinehandel



In der Vergangenheit konnte man nur mit großen Aufwand Rechnungen vom Ausland einziehen. Mit der Lastschrift im Europäischen Zahlungsverkehrsraum soll dies aufgrund einheitlicher Standards in der Abwicklung wesentlich vereinfacht werden.

SEPA = Single Euro Payments Area bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie Inlandszahlungen behandelt werden. Es wird nicht mehr zwischen nationalen und genzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Kunden im Euroraum sollen mittels einheitlicher Zahlungsinstrumente gleich sicher, einfach und auch effizient ihre Zahlungen vornehmen können. Neben den 13 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Länder beteiligt.




Nach dem von der EU in der entsprechenden Verordnung vorgegebenen Zeitrahmen müssen die Mitgliedsstaaten bis November 2009 die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften erlassen haben. Es steht den Banken aber frei, das Verfahren auch schon davor anzuwenden.

Maßgeblich ist die Verordnung (EG) Nr. 924/2009/EG; die Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen aus dem Jahre 2001 wurde aufgehoiben.

Die deutsche Bundesbank schrieib hierzu früher:

   Die Implementierung der SEPA-Lastschrift wird auf der Grundlage einer neuen überarbeiteten Version des Regelwerks (zur Zeit noch Version 2.3) vorgenommen, die die Änderungen aufnimmt, die durch die Verabschiedung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD) notwendig werden.

Mit einer europaweiten Einführung der SEPA-Lastschrift ist nicht vor Umsetzung der PSD in nationales Recht, also nicht vor November 2009 zu rechnen.

Grundsätzlich ähnelt die SEPA-Lastschrift der deutschen Einzugsermächtigung. Zwischen dem Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen wird ein sogenanntes Mandat (Vollmacht, Einzugsermächtigung) erteilt; diese Informationen werden im eigentlichen Einzugsprozess weitergeleitet.

Nach dem von der EU in der entsprechenden Richtlinie vorgegebenen Zeitrahmen müssen die Mitgliedsstaaten bis November 2009 die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften erlassen haben. Es steht den Banken aber frei, das Verfahren auch schon davor anzuwenden.

Die SEPA-Lastschrift läuft folgendermaßen ab:

  1.  Der Schuldner (Käufer) erteilt dem Gläubiger (Verkäufer) ein Mandat zum Lastschrifteinzug

  2.  Der Gläubiger (Verkäufer) sendet dem Schuldner (Käufer) eine Ankündigung über die bevorstehende Belastung (z. B. in der Bestätigungs-E-Mail nach einem Verkauf)

  3.  Der Gläubiger (Verkäufer sendet den Lastschriftauftrag an seine (Gläubiger-, Verkäufer-)Bank

  4.  Die Gläubiger- (Verkäufer-)Bank schickt den Lastschriftauftrag an die Schuldner-(Käufer-)Bank

  5.  Das Clearing and Settlement Mechanism System der Banken verarbeitet die Lastschrift im Rahmen des Clearing Zyklus und sendet anschließend die Lastschrift an die Schuldner-(Käufer)-Bank

  6.  Die Schuldner-(Käufer-)Bank belastet das Konto des Schuldners (Käufers), wenn dies möglich ist (Deckung)

  7.  Das Datum der Gutschrift auf dem Kundenkonto des Gläubigers (Verkäufers) wird zwischen ihm und der Gläubiger-(Verkäufer-)Bank vereinbart und ist nicht Bestandteil des Schemas

  8.  Für jeden Einzug des Gläubigers (Verkäufers) ist ein gültiges Mandat (Vollmacht) des Schuldners (Käufers) erforderlich.

Das SEPA Mandat (Vollmacht - Einzugsermächtigung)


Ein gültiges Mandat des Schuldners ist Voraussetzung für den Einzug;

entweder erfolgt dieses beleghaft oder durch elektronische (fortgeschrittene Signatur);

der Gläubiger ist generell verpflichtet, dem Schuldner eine sog. Pre-Notification rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln;

der Gläubiger ist verpflichtet, die Vollmacht aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen;

die Beweispflicht für das Vorhandensein der Vollmacht liegt beim bei Streitigkeiten liegt beim Gläubiger;

die Vollmacht ist max. 18 Monate ab Erteilung gültig.

Inhalt der Vollmacht:


die Adressdaten des Schuldners
die Adressdaten des Gläubigers
Unique Identifier des Gläubigers
IBAN und BIC des Schuldners
Vertragsnummer
Beschreibung des Vertrags
Lastschriftart
Ort u. Datum

Deutsche Kreditwirtschaft:
- Fragen zur Thematik "SEPA" und "SEPA-Migration" (Implementierungsfragen)


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