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Ärztliche Ferndiagnose - Fernbehandlung

Ferndiagnose - Fernbehandlung




Gliederung:


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Weiterführende Links:


Werbemaßnahmen von Ärzten, Zahnärzten, Kliniken und Heilpraktikern

Stichwörter zum Thema Werbung

Stichwörter zum Thema Wettbewerb

Die Rechtsprechung zur Abgrenzung von Arzneimitteln, Heilmitteln, Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln

Rechtsprechung zu einzelnen Substanzen im Arznei- und Lebensmittelrecht

Rechtsprechung zu einzelnen Geräten und/oder Behandlungsformen in der Kosmetik und in der Medizin

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Allgemeines:


LG Berlin v. 01.04.2019:
Es ist unzulässig, für ärztliche Ferndiagnosen im Internet zu werben, selbst dann, wenn diese Form der Arztwerbung im Herkunftsland de Webseitenbetreibers erlaubt ist.

KG Berlin v. 03.12.2019:
Nach §§ 9 und 10 HWG ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung), verboten und auch wettbewerbswidrig.

OLG München v. 09.07.2020:
Eine Werbung für ärztliche Fernbehandlungen in Form eines digitalen Arztbesuchs, wobei mittels einer App in Deutschland lebenden Patienten angeboten wird, über ihr Smartphone von Ärzten, die im Ausland sitzen, für nicht näher konkretisierte Behandlungsfälle und -situationen Diagnosen, Therapieempfehlungen und Krankschreibungen zu erlangen, wird von dem Ausnahmetatbestand des § 9 Satz 2 HWG, wonach vorausgesetzt wird, dass ein ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nach allgemein anerkannten Standards in den beworbenen Fällen nicht erforderlich ist, nicht gedeckt.

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