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Bedienungsanleitung - Gebrauchsanweisung - Montageanleitung

Bedienungsanleitung - Gebrauchsanweisung - Montageanleitung




Gliederung:


-   Weiterführende Links
-   Immer in deutsch!
-   Bedienungsanleitung - Gebrauchsanweisung
-   Montageanleitung - "Ikeaklausel"

Weiterführende Links:


Gewährleistung - Haftung für Mängel im Internethandel

Stichwörter zum Thema Onlinehandel und Internetverträge

Produktbeschreibung

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Immer in deutsch!


LG Bochum v. 02.02.2010:
Das Bewerben eines digitalen Bilderrahmens ohne ausreichende Kennzeichnung des Herstellers nach dem Elektrogesetz auf dem Gerät sowie ohne eine deutsche Bedienungsanleitung ist wettbewerbswidrig.

OLG Hamm v. 01.12.2005:
Nach der Vorschrift des § 434 Abs. 2 Satz 2 BGB liegt ein Sachmangel bei einer zur Montage bestimmten Sache auch dann vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Montageanleitung nicht in deutscher, sondern in niederländischer und französischer Sprache verfasst ist.

LG Essen v. 11.03.2020 :
Es entspricht nicht den Voraussetzungen von § 3 Abs. 4 Produktsicherheitsgesetz, eine Gebrauchsanweisung in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen. Auch ein Link zu einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist nicht ausreichend. wenn die verlinkte Gebrauchsanweisung nicht ein identisches Produkt betrifft.

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Bedienungsanleitung - Gebrauchsanweisung:


OLG München v. 09.03.2006:
Eine Kaufsache ist mangelhaft im Sinne des § 434 BGB, wenn die Bedienungsanleitung in wesentlichen Punkten unvollständig oder fehlerhaft ist, sodass bei entsprechendem Gebrauch der - ansonsten einwandfreien - Kaufsache Fehlfunktionen auftreten. - Für ein ordnungsgemäßes Nacherfüllungsverlangen im Sinne des § 439 BGB reicht es in diesem Falle aus, wenn der Käufer die aufgetretene Fehlfunktion beschreibt. Es ist Sache des Verkäufers, zu erkennen, dass die Ursache dieser Fehlfunktion in einer Unzulänglichkeit der Bedienungsanleitung besteht, und dem Käufer die nötigen ergänzenden Bedienungshinweise zu geben. Solange das nicht geschieht, besteht der Mangel fort.

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Montageanleitung - "Ikeaklausel":


BGH v. 13.06.2007:
Der Verkäufer muss den Käufer eines Bausatzes für die Selbstmontage einer Solarheizungsanlage nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Montage der Solaranlage ein gewisses handwerkliches Geschick voraussetzt. Fordert die Montageanleitung der Herstellerin für die Montage jedoch Fachkenntnisse entsprechend einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Gas-/ Wasserinstallationshandwerk, muss der Verkäufer den Käufer hierüber selbst dann unterrichten, wenn er meint, die Montageanweisung sei insoweit tatsächlich unzutreffend und rechtlich unverbindlich. Andernfalls kann der Käufer die Rückgängigmachung des Kaufvertrages wegen fahrlässiger Verletzung einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht verlangen.

BGH v. 05.02.2013:
Die berechtigte Sicherheitserwartung im Sinne des § 3 Abs. 1 ProdHaftG geht grundsätzlich nur dahin, dass von einem Produkt bei vorhersehbarer üblicher Verwendung unter Beachtung der Gebrauchs- bzw. Installationsanleitung keine erheblichen Gefahren für Leib und Leben der Nutzer oder unbeteiligter Dritter ausgehen. Von dem Hersteller kann dagegen nicht verlangt werden, für sämtliche Fälle eines unsorgfältigen Umgangs mit dem Produkt, zu dem auch die fachwidrige Installation gehören kann, Vorsorge zu treffen.

AG Bremen v. 23.10.2014:
Die Anforderungen an die Verständlichkeit einer Montageanleitung bestimmen sich nach dem Verständnishorizont des durch den Verkäufer angesprochenen Verkehrskreises, der Art der Kaufsache und dem durch die Umstände des Vertragsschlusses geprägten Erwartungshorizont des Käufers. - Bei einem elektrisch betriebenen Torantrieb kommt es auf den Verständnishorizont eines mit der Montage dieser Kaufsache vertrauten Käufers an.



OLG München v. 13.11.2014:
Hat eine Äußerung zum Teil Tatsachenbehauptungen - vorliegend die im Zusammenhang mit der Montageanleitung eines Fliegengitters erfolgte Tatsachenbehauptung „damit wird das Ganze zu kurz“ - und Wertungen - vorliegend „das ist falsch“ - zum Gegenstand, ist entscheidend, welche Elemente der Äußerung aufgrund ihres Sinngehalts und Gesamtzusammenhanges überwiegen. - Ist die Montageanleitung tatsächlich unrichtig, geht die Beurteilung, sie sei falsch, nicht fehl.

OLG München v. 12.02.2015:
Bei der Äußerung auf einer Internetplattform "in der Anleitung steht ganz klar, man muss den Innenraum messen, das ist falsch! Damit wird das Ganze zu kurz!" steht nicht die Tatsachenbehauptung, sondern das Werturteil im Vordergrund, da durch die Äußerung zum Ausdruck gebracht werden soll, dass der Äußernde die Montageanleitung für falsch hält und ihre Befolgung zu einem nicht gewünschten Ergebnis führt. - Auch bei der Tatsachen und Wertungselemente enthaltenden Äußerung "Ich habe beim Verkäufer angerufen, Fazit: Er will sich dazu lieber nicht äußern, allein das ist eine Frechheit" kann als Werturteil einzustufen sein, das durch Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt ist.

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