Einer Bezeichnung kommt Namensfunktion dann zu, wenn sie geeignet ist, eine Person oder ein Unternehmen mit sprachlichen Mitteln unterscheidungskräftig zu bezeichnen. Auf beteiligte Kreise muss die Bezeichnung wie ein Name wirken. Die Unterscheidungskraft fehlt bei geographischen Bezeichnungen. Sie fehlt auch bei Gemeinden und Gebietskörperschaften, die die Bezeichnung ohne den Zusatz "Stadt" oder "Gemeinde" benutzen wollen, wenn ihr Gebiet nicht die gesamte geographische Fläche mit der entsprechenden Bezeichnung einnimmt. |