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Wird aus dem Gesamtkontext eines Verkaufsangebots auf eBay deutlich, dass es sich bei der Angabe "Preis: € 1,00", die an sich für ein Sofort-Kauf-Angebot steht, um ein Versehen handelt und der Verkäufer das Fahrzeug versteigern, nicht aber für 1,00 € verkaufen möchte, kommt kein Kaufvertrag zustande. - Maßgebend für die Auslegung einer Willenserklärung ist auch im Falle eines eBay-Angebots § 133 BGB, wonach der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen ist; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay sind dagegen für die Auslegung irrelevant.
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