Einer Patientin steht nach einer stationären Behandlung neben der spezialgesetzlichen Regelung des § 630g BGB auch ein Anspruch aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO gegenüber dem Krankenhausträger zu. |
Die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin eine unentgeltliche Auskunft über die über die Klägerin bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten durch Übermittlung der vollständigen Behandlungsdokumentation im pdf-Format für den Behandlungszeitraum ab 01.09.2019 zu erteilen. |
Klageabweisung. |