Eine Lizenzierung nach Verletzung ist nicht ohne weiteres geeignet, den objektiven Wert der bloßen (zukünftigen) Nutzung zu belegen; entgolten wird damit regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung. Die nach einer Verletzung vereinbarten "Lizenzgebühren" stellen nicht nur die Vergütung dar, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten; vielmehr bilden sie darüber hinaus regelmäßig eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung. Dieser bei einem Nachlizenzierungsvertrag gegenüber einer freihändigen Lizenz vergütete "Mehrwert" steht typischerweise der Annahme entgegen, ein solcher Lizenzvertrag habe eine Indizwirkung für den objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung. |
§ 4.1.2.1.2 Kommerzieller Onlinelizenzvertrag unbefristet 1. Die Nutzung für Unternehmer ... ist zeitlich unbefristet. 2. Die Lizenzgebühr für die vereinbarte kommerzielle Nutzung (einfache Nutzungslizenz) beträgt für eine Kartenfläche unter einer URL
... 7. Bei dieser Nutzungsvariante liegen die Karten auf dem Server des Stadtplandienstes zum Download bereit. Nach dem Download liegen sie auch auf dem Server des Kunden für dessen Nutzung bereit. 8. Der Lizenznehmer erhält das Recht, den lizenzierten Kartenausschnitt bei einer Aktualisierung durch den Lizenzgeber gegen einen aktuellen Kartenausschnitt auszutauschen. 9. Bei einem Umzug hat der Lizenznehmer das Recht, einen Kartenausschnitt für den neuen Standort zu erhalten. ... § 4.1.2.3 Kostenloses und Kostenpflichtiges Verlinken ... § 4.1.2.3.1 Verlinken zu einer Karte aus dem Stadtplandienst Will ein Lizenznehmer zu einem Kartenausschnitt aus dem Angebot des stadtplandienst.de [v]erlinken, wird eine Webseite speziell für den Lizenznehmer generiert und liegt nur auf dem Server des Stadtplandienstes. Auf diese Webseite kann der Lizenznehmer anschließend verlinken. § 4.1.2.3.1 Kostenpflichtige kommerzielle Nutzung für Unternehmer und andere Interessenten i.S.d. § 4.1.1. Dem Lizenznehmer stehen für die kommerzielle Nutzung (einfache Nutzungslizenz) gemäß § 4.1.1.1 die drei folgenden Varianten zur Auswahl 1. Variante I: 50,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. je Adresse und Jahr. |