Bieten Konkurrenten über Amazon identische, vom selben Hersteller gefertigte Produkte an, so ist es wettbewerbsrechtlich und markenrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie dabei die vorhandene Produktbeschreibung mit der selben Datenbanknummer verwenden. |
die einstweilige Verfügung der Kammer vom 15.09.2014 aufrecht zu erhalten. |
die einstweilige Verfügung der Kammer vom 15.09.2014 aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag des Verfügungsklägers zurückzuweisen. |