Die Werbung eines Wohnungsmaklers mit der Aussage „FÜR VERMIETER KOSTENFREI“ beinhaltet Angaben, die geeignet sind, die angesprochenen Vermieter zu täuschen. |
"Unsere Kunden - ihre neuen Mieter? FÜR VERMIETER KOSTENFREI - wir suchen für unsere vorgemerkten Kunden in guter Wohnlage.... Vertrauen auch Sie Ihre Immobilie unseren Experten an". |
1. | dem Verfügungsbeklagten wird untersagt, in Zeitungsanzeigen, Online in Internet-Anzeigen oder sonstigen Mitteilungen und/oder Inseraten im Zusammenhang mit der Vermittlung und/oder Vermakelung von Mietwohnungen oder -häusern mit folgendem Text zu werben: "Für Vermieter kostenfrei", wenn in dem Inserat nicht deutlich gemacht wird, dass sich diese Kostenfreiheit nur auf ein einmaliges Anbieten der Mietwohnung oder des Hauses des Vermieters an nur einen einzigen Mietinteressenten bezieht. |
2. | Dem Verfügungsbeklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziff. 1 ausgesprochene Verpflichtung, unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt werden kann. |
den Antrag zurückzuweisen. |