|
die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
1. |
in den von der Beklagten betriebenen Such- und Nachrichtendiensten ... Suche, ... Bildersuche, ... Videosuche, News Universal, ... Nachrichtensuche und ... News Presseerzeugnisse der Klägerinnen für den Fall einer nicht erteilten Einwilligung in deren kostenlose Nutzung eingeschränkt darzustellen, nämlich
a. |
in der nnn Bildersuche Presseerzeugnisse der Klägerinnen vollständig auszulisten
und/oder
|
b. |
in den sonstigen Such- und Nachrichtendiensten keine über die Überschrift hinaus gehenden Textausschnitte und/oder keine Vorschaubilder anzuzeigen,
es sei denn, die eingeschränkte Darstellung erfolgt für alle Presseerzeugnisse aller inländischen Presseverleger gleichermaßen;
und/oder
|
|
2. |
den Klägerinnen eine solche Handlung anzukündigen;
und/oder
|
3. |
die Klägerinnen unter Androhung einer solchen Handlung zur Abgabe einer Einwilligung in die kostenlose Nutzung ihrer Presseerzeugnisse aufzufordern.
|
|