|  | die Berufung zurückzuweisen, mit der Maßgabe, dass Ziff. 1 des erstinstanzlichen Urteils wie folgt gefasst wird: 
 
 
|  | Der Beklagten wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250 000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, verboten, zu Zwecken des Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr 
 
 
| a. | sich in Telefonbüchern der Landkreise W.…-T.… und L.… unter der Rubrik Zahnärzte für Kieferorthopädie eintragen zu lassen, wenn dies so geschieht wie im örtlichen Telefonbuch für B.… S.… 2006/2007 des K.…-Verlags, und 
 
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| b. | sich in Telefonbüchern der Landkreise W.…-T.… und L.… unter der Rubrik Zahnärzte für Kieferorthopädie (Fachzahnärzte) eintragen zu lassen. 
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