Die Werbung mit dem Slogan dass ein Produkt "auch preislich die beste Wahl" ist, ist wettbewerbswidrig, wenn der Verbraucher hinsichtlich des Preis-Leistungs-Vergleichs irregeführt wird. Dies kann dann der Fall sein, wenn diese Alleinstellungsbehauptung zwar im Verhältnis Preis pro Milliliter nicht bestreitbar ist, es jedoch auf Grund der Eigenarten des Produkts auf die unterschiedliche Darreichungsform der in den Preisvergleich einzubeziehenden Produkte ankommt. |
„Qualität und Wirtschaftlichkeit setzen sich in der Selbstmedikation durch: Gut für den Geldbeutel, schlecht für die Läuse“ |
„Laut IMS ist G. forte bei der Selbstmedikation mit Arzneimitteln gegen Läuse mit den weitaus meisten verkauften Packungen unangefochtener Spitzenreiter“. |
„Die besten Erfahrungen sind gute Erfahrung. Und die besten Preise sind die günstigsten Preise. G. FORTE ist deshalb nicht nur Mittel der Wahl, sondern auch preislich die beste Wahl. Das sind überzeugende Gründe, bei Lausbefall G. forte zu empfehlen. Hinzu kommt: Das Vertrauen der Verbraucher.“ |
I. | der Beklagten unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken für das Arzneimittel G.® forte mit den folgenden Aussagen zu werben und/oder werben zu lassen:
wie in der als Anlage K 4 beigefügten Anzeige geschehen; |
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II. | die Beklagte zu verurteilen, ihr Auskunft über den Umfang der in Ziffer I. bezeichneten Handlungen ab 01.09.2008 zu erteilen, und zwar unter Angabe der Auflage des jeweiligen Werbemittels; |
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III. | festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr jeden Schaden zu ersetzen, der dieser durch die in Ziffer I. bezeichneten Handlungen entstanden ist; |
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IV. | die Beklagte zu verurteilen, an sie die entstandenen, nicht auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren, vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 1 507,20 zuzüglich 8 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 13.09.2008 zu erstatten. |
die Klage abzuweisen. |
„G. FORTE IST DESHALB NICHT NUR MITTEL DER WAHL, SONDERN AUCH PREISLICH DIE BESTE WAHL“ falsch und damit irreführend ist. |