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einen „Totalausverkauf wegen Geschäftsaufgabe“ mit Preisvorteilen zu bewerben, ohne gleichzeitig
1. |
den ersten Tag des Totalausverkaufs durch Benennung des Kalendertages anzugeben, es sei denn, der erste Tag des Totalausverkaufs ist mit dem Erscheinungszeitpunkt der Werbung zeitgleich;
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2. |
den letzten Tag des Totalausverkaufs durch Benennung des Kalendertages anzugeben;
hilfsweise zu 2: statt des letzten Tages des Totalausverkaufs die verfügbare Restmenge anzugeben;
weiter hilfsweise zu 2: statt des letzten Tages des Totalausverkaufs darauf hinzuweisen, dass der Totalausverkauf bis zur vollständigen Räumung durchgeführt wird.
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