Ein eBay-Verkäufer handelt wettbewerbswidrig, wenn er zumindest vier antike Gegenstände zum Verkauf angeboten hat und daher als Unternehmer einzustufen ist, und bei seinem Handel nicht auf das Widerrufs- und/oder Rückgaberecht hingewiesen und die Gewährleistung ausgeschlossen hat, weil es ich angeblich um Privatverkäufe handelte. |
"Dies ist ein Privatverkauf ohne Garantie und Sachmängelhaftung." |