a. |
ohne zutreffend über die Schritte zu informieren, die zum Vertragsschluss führen, insbesondere durch welche Erklärung der Käufer eine Bindung eingeht und durch welche Handlung der Vertrag zustande kommt;
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b. |
ohne beim Versandt ins Ausland die anfallenden Liefer- und Versandkosten der Höhe nach mitzuteilen oder die Einzelheiten der Berechnung mitzuteilen, auf Grund derer der Verbraucher die Kosten errechnen kann;
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c. |
und dabei im Rahmen der Widerrufsbelehrung beim Widerrufsempfänger irreführend eine Telefonnummer anzugeben;
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d. |
ohne darüber zu informieren, ob und wie der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird und ob er dem Käufer zugänglich ist sowie über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen;
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e. |
ohne beim Verkauf von Textilien die gesetzlich vorgeschriebene Rohstoffgehaltsangabe mitzuteilen;
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f. |
ohne auf die Rücknahme - und Verwertungspflicht bezüglich der Verkaufs- und Transportverpackungen, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen, nach der Verpackungsverordnung hinzuweisen.
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