Ein Anbieter einer Webseite, der sich zur Optimierung seiner Platzierung im Suchmaschinenranking so genannter Brückenseiten ("Doorway Pages") bedient, hat gegen den Anbieter einer Software, die dazu dient, einzelne Ergebnisse einer bestimmten Suchmaschine als "Spam" zu markieren, jedenfalls dann keinen Anspruch auf Unterlassung der ihn betreffenden Markierung, wenn die Verwendung von Brückenseiten nach den Richtlinien des Betreibers der Suchmaschine regelwidrig ist. |
"Vermeiden Sie verborgenen Text und verborgene Links. Vermeiden Sie cloaking oder irreführende Umleitungen. Erstellen Sie keine doppelten Seiten, Subdomains oder Domains, die im Grunde den selben Inhalt haben. Vermeiden Sie den Einsatz von "Brückenseiten" (Doorway-Seiten), die speziell für Suchmaschinen erstellt werden, oder andere Cookie-Cutter Techniken, wie z.B. Partnerprogramme mit keinem oder nur wenig eigenem Inhalt". |