Ein Prämiensystem, in dessen Rahmen eine Apotheke für den Erwerb verschreibungspflichtiger preisgebundener Bonuspunkte gewährt, mit denen bei der Apotheke selbst oder bei Partnerunternehmen andere Leistungen erworben werden können, ist wettbewerbswidrig. Ob die Bonuspunkte eine Gegenleistung für den Erwerb von Arzneimitteln sind, ist im Einzelfall aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs zu beurteilen. |
es unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs „…-Taler“, die wie aus der Anlage K1 der Klageschrift ersichtlich gegen Prämien eingelöst werden können, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen preisgebundenen Arzneimittel zu gewähren. |
das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. |
die Berufung mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass es im Tenor des angefochtenen Urteils statt „bei der Abgabe“ heißen soll „für den Erwerb“. |