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die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln zu verurteilen,
1. |
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken in Mecklenburg-Vorpommern unter der Bezeichnung „Hansen Bau GmbH“ oder in ähnlicher, nicht gegenüber der Firma der Klägerin unterscheidungskräftiger Form aufzutreten,
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2. |
insbesondere ihre Bezeichnung „Hansen Bau GmbH“ aus den „Gelben Seiten“, dem „Örtlichen Telefonbuch Demmin, Altentreptow und Umgebung“ und aus dem „Telefonbuch Neubrandenburg“ sowie diese und ähnliche, nicht gegenüber der Firma der Klägerin unterscheidungskräftige Bezeichnungen aus sonstigen Verzeichnissen löschen zu lassen.
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