1. | Das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG, das den Diensteanbieter, der fremde Informationen für einen Nutzer speichert ("Hosting"), von einer Verantwortlichkeit freistellt, betrifft nicht den Unterlassungsanspruch. |
2. | Der Umstand, dass ein Diensteanbieter im Rahmen des Hosting eine Plattform eröffnet, auf der private und gewerbliche Anbieter Waren im Internet versteigern können, reicht nicht aus, um ihn als Täter einer Markenverletzung anzusehen, falls ein Anbieter gefälschte Markenware (hier: falsche ROLEX-Uhren) zur Versteigerung stellt. Eine Haftung als Teilnehmer an der durch den Anbieter begangenen Markenverletzung setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus. |
3. | Eine Haftung als Störer setzt voraus, dass für Diensteanbieter zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestehen, um eine solche Markenverletzung zu unterbinden. Ihm ist es nicht zuzumuten, jedes in einem automatisierten Verfahren unmittelbar ins Internet gestellte Angebot darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wird einem Diensteanbieter ein Fall einer Markenverletzung bekannt, muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge dafür zu treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. |
4. | Eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die mit dem fremden Zeichen versehene Ware ausdrücklich als "Replika" oder "Nachbildung" bezeichnet wird. |
- | ROLEX Submariner Autom. Edelreplika blau Rolex Edelreplika in schwerer Ausführung ... komplett gemarkt Keine billige Chinaware! |
- | Rolex Submariner USA Kein Unterschied zum Original, perfekt geklont!! |
- | ROLEX SUBMARINER DAY/DATE silber/gold farben Nachbildung ... täuschend ähnlich dem Original ... |
- | **Rolex** (Blender) ... |
- | Rolex GMT Master ... Top Nachbildung, USA Ware |
- | Rolex RGMT 2 Replika Sehr schöne, schwere Nachbildung ... vom Laien nicht vom Original zu unterscheiden ... |
- | Seltenes Rolex-Imitat, alle Zeichen vorhanden ... |
- | Perfekt gearbeitetes ROLEX Daytona Replikat ... |
- | Rolex Submariner ohne Echtheitszertifikat ... |
die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln zu verurteilen, es zu unterlassen, Uhren, die nicht von den Klägerinnen stammen, unter einer der oben genannten Marken wie nachstehend beispielhaft wiedergegeben anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu bewerben und/oder anbieten, in den Verkehr bringen oder bewerben zu lassen (es folgen neun Versteigerungsangebote für "ROLEX"-Uhren mit Mindestgeboten zwischen 60 und 399 DM und Hinweisen darauf, dass es sich um Nachbildungen handelt) und/oder bei der Abwicklung eines im Rahmen einer solchen Online-Auktion erfolgten Verkaufs einer solchen Uhr mitzuwirken; hilfsweise: im Rahmen der von ihr nach Maßgabe ihrer jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen veranstalteten Online-Auktionen im Internet Uhren ... (der weitere Antrag entspricht dem Hauptantrag); weiter hilfsweise: im Rahmen der von ihr nach Maßgabe der nachstehend wiedergegebenen Nutzungsbedingungen (es folgen die gegenüber dem landgerichtlichen Urteil aktualisierten Nutzungsbedingungen der Beklagten) veranstalteten, als "ricardo private Auktionen" bezeichneten Auktionen Uhren ... (der weitere Antrag entspricht dem Hauptantrag). |
Dieser Artikel lässt die Möglichkeit unberührt, dass ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde nach den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten vom Diensteanbieter verlangt, die Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern, oder dass die Mitgliedstaaten Verfahren für die Entfernung einer Information oder die Sperrung des Zugangs zu ihr festlegen. |