Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt werden, dürfen nicht als "Käse" oder "Cheese" vermarktet werden (hier: sog. Veggie Cheese bzw. Pflanzenkäse). |
die Beschlussverfügung vom 08. September 2015 aufrechtzuerhalten. |
die Beschlussverfügung vom 08. September 2015 aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen. |
„Der Ausdruck „Milch“ ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten.“ |