I. |
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Wochen, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen,
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im geschäftlichen Verkehr in ihrem Auftritt im Internet, oder sonst werblich Kunden zum Abschluss eines Kaskoversicherungsvertrages im Tarif Kasko ... (Vertrag mit Werkstattbindung) mit folgenden oder inhaltsgleichen Hinweisen aufzufordern, wenn für den Versicherungsvertrag die Bedingungen in Ziffer A.2.6.3.d AKB der Beklagten mit Ziffern E.3.5 sowie E.7.1 und E.7.2 AKB der Beklagten, Stand vom 01.04.2014, oder inhaltsgleiche Bedingungen gelten:
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Was gilt, wenn Sie das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren lassen?
Haben Sie mit uns Kasko ... vereinbart und lassen Sie ihr Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht ausgewählten Werkstatt reparieren, können wir unsere Leistung - je nach dem Grad des Verschuldens - kürzen oder streichen:
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Bei grober Fahrlässigkeit leisten wir grundsätzlich 85 % (ohne Transportkosten) Weisen Sie nach, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, leisten wir voll (ohne Transportkosten)
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Weitere Informationen können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.
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