Zur Zeit liegt für eine datenschutzrechtliche Verfügung des Datenschutzbehörde zur Einhaltung der Normen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGV) keine Ermächtigungsgrundlage vor, da diese erst mit dem 25.05.2018 in Kraft treten. |
die Verfügung des Beklagten vom 25.11.2016 aufzuheben. |
die Klage abzuweisen. |