I. |
es der Beklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer, zu untersagen im geschäftlichen Verkehr für eine Soft-Laser-Therapie zu werben mit den Angaben:
1. |
"Gründe, um mit dem Rauchen aufzuhören, gibt es viele. Doch wer lange Jahre geraucht hat, braucht oft Unterstützung, um aufzuhören. Doch was hilft, wenn Willenskraft allein nicht ausreicht? Vielen hilft dabei die spezielle Anwendung mit einem Softlaser. In (...) Raucherzentrum (...) diese erprobte Methode an.",
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2. |
"Das Prinzip der …® Raucherentwöhnung mittels Softlaser ist einfach und wird bereits in ca. 70 Filialen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Schweden und in Spanien angeboten.",
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3. |
"Mit Hilfe eines schmerzfreien Softlasers werden verschiedene Punkte am Körper stimuliert, die mit dem Rauchverhalten in Verbindung stehen. Dadurch kann oft bereits nach einer Sitzung die Lust auf den blauen Dunst genommen werden.",
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4. |
"Das Besondere: Oft reicht schon eine Behandlung, um aus Rauchern dauerhaft Nichtraucher zu machen.",
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5. |
"Die Softlaser-Methode wird in den USA und Kanada bereits seit mehr als 20 Jahren erfolgreich angewendet.",
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6. |
"In Deutschland hat …® seit 2006 umfangreiche und sehr positive Erfahrungen gesammelt: ‘Tausende Raucher haben mit unserer Hilfe aufgehört zu rauchen’.",
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7. |
"Nach unserer Erfahrung liegt die Quote bei circa 80 Prozent",
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8. |
"Beispielsweise TV Star ... der bereits vor vier Jahren durch die …®-Methode aufhörte zu rauchen. Er schaffte es von 70 Zigaretten auf Null.",
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sofern dies geschieht wie in Anlage K 1 wiedergegeben.
sowie
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