1. |
der Beklagte hat es zu unterlassen, ihm zu Zwecken der Werbung für die von der Beklagten vertriebenen Produkte sogenannte Werbemails an eine seiner Emailadressen zuzusenden.
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2. |
die Beklagte zu verurteilen, ihm Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro zu bezahlen.
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3. |
die Beklagte zu verurteilen, an ihn die auflergerichtlichen Kosten in Höhe von 316,18 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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4. |
der Beklagten anzudrohen, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 ausgesprochene Verpflichtung ein vom Gericht festzulegendes Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festgesetzt werden kann.
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