Vitamin-K1-Produkte sind keine Arzneimittel, sondern kosmetische Mittel, wenn bei deren Bewerbung nur auf den hauptpflegenden Gesichtspunkt und nicht auf Heilwirkungen abgestellt wird; sie bedürfen daher keiner arzneimittelrechtlichen Zulassung. Von Vitamin-K1-Produkten geht auch keine derzeit nachweisbare Gefährdung aus, die es gebieten würde, sie zu den funktionalen Arzneimitteln zu zählen. |