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Ein Einzelhandelsunternehmen, das die gleiche Ware in mehreren Verkaufsstellen zu unterschiedlichen Preisen anbietet und im Internet mit dem niedrigsten dieser Preise wirbt, muss deutlich machen, für welche Verkaufsstellen dieser Preis gilt. Daran fehlt es, wenn auf einer Seite, die sich auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Ware in einer Verkaufsstelle, in der ein höherer Preis verlangt wird, bezieht, der niedrigste Preis erscheint, ohne dass deutlich und unmissverständlich darauf hingewiesen wird, dass der Preis in dieser Verkaufsstelle nicht gilt.
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