Werden Lebensmittel mit einem Testurteil der Stiftung Warentest beworben, obwohl sie nicht getestet wurden, so ist dies nur zulässig, wenn die beworbenen Lebensmittel derselben Charge angehören wie die getesteten. Es handelt sich jedoch um irreführende Werbung, wenn im Jahr 2010 gemolkene Milch mit einem Testurteil beworben wird, das sich auf Milch aus dem Jahr 2003/2004 bezieht. |
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen seit Klageerhebung n Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |