Wenn ein Rechtsanwalt in kollusivem Zusammenwirken mit seinem Mandanten gegenüber einem Mitbewerber des Mandanten einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch rechtsmissbräuchlich geltend macht, nur um gegen diesen einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen und Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen, also in der Absicht, durch die Abmahnungen zusätzliche Einnahmen zu erzielen, schuldet er dem Mitbewerber wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung den Ersatz der diesem zur Abwehr der erhobenen Ansprüche entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten. |
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1. | der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 899,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.05.2009 zu bezahlen. |
2. | Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 217,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.05.2009 zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |