1. | Unter dem Begriff der therapeutischen Wirksamkeit ist die Ursächlichkeit der Anwendung des Arzneimittels für den Heilungserfolg zu verstehen. Die therapeutische Wirksamkeit ist unzureichend begründet, wenn die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen nach dem jeweils gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse den geforderten Schluss auf die therapeutische Wirksamkeit nicht zulassen, wenn sie sachlich unvollständig oder inhaltlich unrichtig sind. |
2. | Die Besonderheiten der homöopathischen Therapierichtung werden u.a. in den von der Kommission D entwickelten Bewertungskriterien konkretisiert. Insbesondere bei der Festlegung des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes sind die Bekanntmachungen der Kommission D bei homöopathischen Arzneimitteln wiederholt als antizipierte Sachverständigengutachten herangezogen worden, |
3. | Die Kommission D für homöopathische Arzneimittel stellt ein fachkundiges und weisungsunabhängiges Sachverständigengremium dar, dem der Gesetzgeber ursprünglich die wissenschaftliche Aufbereitung des Erkenntnismaterials übertragen hatte. Äußert dieses Gremium wiederholt Bedenken hinsichtlich der Aussagekraft der von ihr erstellten Einzelmonographien für schwerwiegende Erkrankungen, ist dem bereits aus Gründen der Arzneimittelsicherheit Bedeutung beizumessen. |
die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 23. März 2007 zu verpflichten, über den Antrag auf Verlängerung der Zulassung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. |
BVerwG, Urteil vom 14.10.1993 - 3 C 21.91 -, BVerwGE 94, 215. |
BVerwG, Urteil vom 14.10.1993 - 3 C 21/91 -, a.a.O.. |
BVerwG, Beschluss vom 08.01.2007 - 3 B 16/06 -, Pharma Recht 2007, 159: zu den Aufbereitungsmonographien der Kommission D; VG Berlin, Urteil vom 11.01.2006 - 14 A 252.98 -, Pharma Recht 2007, 476: zur Heranziehung der Bewertungskriterien für fixe Kombinationen. |
Vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 12.10.2007 - 18 K 38/06 - Juris. |
vgl. zum Regelungszweck, Ausschussbericht zum 5. AMG - Änderungsgesetz, abgedruckt bei Kloesel/Cyran, Vorbemerkung zu § 109a. |
VG Köln, Urteil vom 31.01.2007 - 24 K 4284/04 -, Juris. |