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Für eine markenmäßige Benutzung kann es ausreichen, dass ein als Suchwort verwendetes Zeichen (hier: MO) dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen. Der durchschnittliche Internetnutzer weiß grundsätzlich nichts über die Struktur der jeweils eingesetzten Suchfunktionen. Gibt er selbst die Marke „MO“ in die Suchleiste ein, erwartet er zunächst, dass ihm auch Produkte jener Marke angezeigt werden. Der Betreiber der Internetsuchmaschine hat es in der Hand, auf das Verständnis des angesprochenen Verkehrs Einfluss zu nehmen, indem er die Darstellung der Suchergebnisse so verdeutlicht, dass der Verkehr nicht mehr zu der Annahme gelangen kann, das Zeichen „MO“ werde ihm als Marke präsentiert.
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