im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Bereich EDV-Hardware und EDV-Zubehör über die Internet-Handelsplattform den Abschluss entgeltlicher Verträge mit Verbrauchern anzubieten und/oder anbieten zu lassen und dabei mit dem Hinweis "versicherter Versand" zu werben, ohne dabei die Höhe der Kosten der Versicherung von den Versandkosten getrennt anzugeben. |