1. | § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG (hier: Barrabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel entgegen §§ 1bis 3 AMPreisV) setzt entsprechend § 1 Abs. 1 HWG die Werbung für ein Arzneimittel voraus, d. h. eine produktbezogene Absatzwerbung. Daran fehlt es, wenn allgemein die Ausgabe von Gutscheinen durch eine Apotheke gleichsam als Entschädigung für bestimmte Unannehmlichkeiten des Kunden angekündigt wird. |
2. | Eine Umgehung des Barrabattverbots ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Prämiengewährung wesentliche Punkte (hier: Nachlieferung eines Artikels, Warten auf Arzneimittelzubereitung länger als 20 Minuten, Selbstabholung bei Nachlieferungen) betrifft. |
"Der SAARTALER TOLLE PRÄMIEN in der ...-apotheke S.". Was Sie davon haben? Suchen Sie sich dafür bei uns eine tolle Prämie aus (siehe Innenseiten). Holen Sie sich eine tolle Prämie aus vielen Geschäften in S. und Umgebung. Tun Sie Gutes und werfen Sie Ihren Taler in die Spendenbüchse in der Apotheke! Wir tauschen die Taler in € um und überweisen das Geld an eine wohltätige Organisation. Weitere Informationen zu Höhe und Verwendung der Spende finden Sie an der Spendenbüchse." |
- | Als Dankeschön für Ihren Einkauf ab 10 € aus unserem Freiverkauf-Warensortiment. |
- | Wenn Sie bei uns einen Artikel nachgeliefert bekommen. |
- | Wenn Sie einen Artikel in einer anderen Apotheke billiger finden. |
- | Wenn Sie Ihre Bestellung per Fax oder E-Mail im voraus an die Apotheke schicken. |
- | - Wenn Sie Ihre Leinentasche benutzen und keine neue Tüte brauchen |
- | Wenn Sie mit den öffentl. Verkehrsmitteln kommen oder ein Parkticket vorlegen. |
- | Wenn Sie an unseren Gesundheitsaktionen teilnehmen. |
- | Wenn Sie auf die Zubereitung eines Arzneimittels länger als 20 Minuten warten müssen; |
- | Für jede neue Kundenkarte. |
- | Beim Vorzeigen Ihrer Praxisgebührquittung. |
- | Zur Geburt Ihres Kindes. |
- | Als Präsent am Geburtstag für alle Kundenkarteninhaber. |
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Rahmen des Betriebes einer Apotheke ein Prämiensystem zu betreiben und hierbei Prämien für
sofern hierbei Zuwendungen auf verschreibungspflichtige, preisgebundene Arzneimittel gewährt werden. |
- | Wenn Sie bei uns einen Artikel nachgeliefert bekommen. |
- | Wenn Sie auf die Zubereitung eines Arzneimittels länger als 20 Minuten warten müssen. |
- | Für Selbstabholung bei Nachlieferungen. |