Eine niederländische Versandhandelsapotheke mit dem Tätigkeitsschwerpunkt des Arzneimittelversandes nach Deutschland verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht, wenn sie apothekenpflichtige Arzneimittel unterhalb der Preise der Arzneimittelpreisverordnung und ohne die in Deutschland gesetzlich vorgesehene Zuzahlung an Endverbraucher in Deutschland verkauft. |