1. |
Mit einer Zahlungsaufforderung wegen Verwirkung einer Vertragsstrafe bekundet der Gläubiger in der Regel konkludent seinen Willen, das Angebot des Schuldners auf Abschluss einer - modifizierten - Vertragsstrafenvereinbarung anzunehmen.
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2. |
Da bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages gerichteten Unterwerfungserklärung in der Regel davon auszugehen ist, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat, kann die Annahme des Gläubigers im Regelfall auch noch nach 13 Monaten erklärt werden.
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3. |
Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand im Internet geschaffen wurde, umfasst in der Regel die Pflicht des Schuldners, im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren beim Betreiber einer allseits bekannten und gängigen Suchmaschine auf eine Löschung des streitgegenständlichen Eintrages hinzuwirken, wobei sich diese Verpflichtung auch auf die Entfernung aus dem Cache erstreckt.
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