1. | Begeht der Schuldner nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der die Wiederholungsgefahr beseitigt wurde, einen identischen Rechtsverstoß, entsteht ein neuer Unterlassungsanspruch. Die nach Abgabe einer Unterlassungserklärung durch einen erneuten - auch unverschuldeten - Rechtsverstoß begründete Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich allenfalls durch eine weitere Unterlassungserklärung mit einer gegenüber der Ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden. Die Wiederholung einer identischen Erklärung genügt nicht. |
2. | Die Ansicht, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs könne eine Haftung der Organe einer juristischen Person nicht mehr ohne weiteres angenommen werden, mag allenfalls auf das Wettbewerbsrecht zutreffen. im Bereich des Urheberrechts gelten nach wie vor die Grundsätze der Störerhaftung auch für den Geschäftsführer einer juristischen Person. |
"Die G. GmbH, [Adresse], vertreten durch den Geschäftsführer U., ebenda, sowie Herr U. persönlich, [Adresse], verpflichten sich hiermit - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich - gegenüber Herrn X., [Adresse],
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den Beklagten das öffentlich Zugänglichmachen des Lichtbilds "Wolfgang Joop Freigeist" zu untersagen (Klageantrag zu 1), sowie zur Zahlung von 239,70 EUR, 507,50 EUR und 241,80 EUR jeweils nebst Zinsen (Klageanträge zu 2, 4 und 5) zu verurteilen. |
ihre Verurteilung zur Auskunft (Antrag zu 3) und Feststellung der Schadensersatzpflicht (Antrag zu 6) wegen der Nutzung des Lichtbilds "Wolfgang Joop Freigeist" beantragt. |
die Klage abzuweisen. |
festzustellen, dass der Kläger über den vertraglichen Unterlassungsanspruch hinaus keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterlassung des öffentlich Zugänglichmachens des Lichtbilds "Wolfgang Joop Freigeist" habe. |
"dass eine über die vom Kläger dokumentierte Nutzung des Lichtbilds bei eBay hinausgehende Verwendung nicht bekannt ist. Obgleich der Geschäftsführer der Beklagten zu 1) sich hierzu innerbetrieblich nochmals erkundigt hat, ist insbesondere nicht mehr ersichtlich, wann genau das Lichtbild bei eBay eingestellt wurde." |