1. | Ein Disclaimer in einem Online-Shop, wonach der Betreiber „keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ übernimmt, ist wettbewerbswidrig, da hierdurch in unzulässiger Weise versucht wird, von Garantien oder Beschaffenheitsvereinbarungen abzuweichen. |
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die einstweilige Verfügung der Kammer gemäß Beschluss vom 29.05. 2015 in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 08.06.2015 aufrecht zu erhalten. |
die einstweilige Verfügung gemäß Beschluss vom 29.05.2015 aufzuheben und sämtliche in der Antragsschrift vom 27.05.2015 gestellten Verfügungsanträge abzuweisen. |