1. | Eine AGB-Klausel, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert, ist unwirksam. |
2. | Durch eine überraschende Wertersatz-Pauschalisierungsklausel, die dem Verwender einen Wertersatzanspruch in Höhe von 100 % des Verkaufspreises einräumt, wird das Widerrufsrecht für den Verbraucher faktisch entwertet, da er sich im Regelfall nicht in der Lage sehen wird, den nach der Klausel erforderlichen Gegenbeweis eines niedrigeren Wertverlustes zu führen. |
"§ 9 Schadensersatzpauschalen 2. Soweit der Kunde Nahrungsergänzungsmittel, Muskelaufbauprodukte und sonstige Diät- und Lebensmittel öffnet und den Vertragsschluss widerruft, sind wir berechtigt, eine pauschale Wertminderung von 100 % des Verkaufspreises zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass eine Wertminderung nicht eingetreten ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale liegt." |
1. | im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer gegenüber privaten Endverbrauchern zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Nahrungsergänzungsmittel auf der Internetseite T, auf den Internetplattformen www.ebay.de und www.yatego.com die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung zu erteilen und dabei eine Widerrufsbelehrung vorzulegen, in der die Angabe "Telefon ..." enthalten ist, |
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2. | im geschäftlichen Verkehr als Unternehmer gegenüber privaten Endverbrauchern zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Nahrungsergänzungsmittel auf der Internetseite T, auf den Internetplattformen www.ebay.de und www.yatego.com in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Klausel zu verwenden oder sich bei der Abwicklung bestehender Verträge hierauf zu berufen:
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den Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unter teilweiser Aufhebung des Beschlusses vom 25. Januar 2007 (zu Ziffer 2.) zurückzuweisen. |