Bei einem Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Heizöl steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu. |
die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 10 697, 81 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.09.2006 Zug um Zug gegen Abgabe von 18 500l Heizöl zu zahlen. |