Ein am System teilnehmender Händler darf sich auf der Internet-Plattform A... an Angebote anderer Verkäufer anhängen; allerdings gilt dies nur dann, wenn er tatsächlich dieselben Produkte veräußert, oder wenn in dem Angebot klargestellt wird, dass es sich zwar um Waren gleicher Art handelt, die allerdings keinen Bezug zu dem ursprünglichen Anbieter aufweisen. |
den Beklagten zu verurteilen, an ihn 899,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.05.2011 zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |