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die Beklagte unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,–, und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an dem Geschäftsführer, zu verurteilen, es zu unterlassen,
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im geschäftlichen Verkehr die nachfolgend wiedergegebenen Mittel ohne Zulassung als Arzneimittel (gemäß § 21 AMG) zu bewerben und/oder zu vertreiben
Multipower Multi Amino Aminosäuretabletten
Multipower BCAA anabol Aminosäuretabletten
Multipower L-Glutamin L-Glutaminkapseln
Multipower Superamino Liquid Plus, Aminosäuren Ampullen
Multipower Creatine Kapseln à 1000 mg.
Multipower L-Carnitine Trink Ampullen 1000 mg
Perfect Nutrition Creatine 100 % Creatine Monohydratpulver
Perfect Nutrition CLA, 60%ig konjugierte Linolsäure 1.800 mg Kaps
Perfect Nutrition Amino Tabs, US-Aminosäuren, 2135 mg Tabletten
Perfect Nutrition L-Glutamin, 100% Aminosäure L-Glutamin;
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hilfsweise,
die Beklagte unter Androhung der angeführten Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen,
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im geschäftlichen Verkehr die im Hauptantrag wiedergegebenen Mittel ohne Zulassung als Arzneimittel (gemäß § 21 AMG) zu bewerben und/oder zu vertreiben, wenn sie in der Form in den Verkehr gebracht werden, wie dieses aus den von der Beklagten zur Akte gereichten Anlagen B 6, B 7, B 8, B 9, B 10, B 11, B 13 und B 14 ersichtlich ist.
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