1. |
Wird die sofortige Ausführung eines Dienstleistungsabonnements durch Bestellung per SMS oder über mobiles WAP veranlasst, steht dem Besteller kein Widerrufsrecht zu.
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2. |
Bezahlt ein Anschlussinhaber monatelang die Mobilfunkrechnungen, auf denen sich auch die Abrechnungen für Klingeltonabonnements befinden, dann ist davon auszugehen, die geschäftsfähigen minderjährigen Kinder des Anschlussinhabers bei Abschluss des Klingelton-Abonnements in Anscheinsvollmacht handelten.
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3. |
Nach § 45i Abs. 4 TKG hat der Anbieter gegen den Endnutzer dann keinen Anspruch auf Erbringung des Entgelts, soweit der Endnutzer nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters nicht zugerechnet werden kann. An den Ausschluss der Zurechenbarkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass das zwischen Anbieter und Endnutzer zustande gekommene Dauerschuldverhältnis im Interesse einer störungsfreien Vertragsabwicklung eine besondere Treuepflicht erfordert. Hierzu zählt auch die Sorgfaltspflicht des Endnutzers durch geeignete Vorkehrungen eine missbräuchliche Nutzung seines Telekommunikationsanschlusses zu verhindern. Welche Vorsichtsmaßnahmen angemessen und zumutbar sind, ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.
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