Das Einstellen eines Angebotes in eine Online-Auktion ist eine Willenserklärung und stellt bereits ein rechtsverbindliches Verkaufsangebot im Sinne des § 145 BGB dar. Ein solches verbindliches Angebot kann nicht durch den Anbieter im Wege der vorzeitigen Beendigung seiner Auktion als Willenserklärung "gelöscht" werden. |
B. Online-Auktionen § 9 Vertragsschluss 1. Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die ebay-Website einstellt, gibt es ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab ... Das Angebot richtet sich an den Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt ... 2. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. 3. Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die ebay-Website eingestellten Artikels zustande. |
"Für die Richtigkeit der Angaben zeichnet der Besitzer und Eigentümer des Fahrzeugs verantwortlich. Die Agentur O Com stellt bei dieser Auktion nur den Abwicklungsservice zur Verfügung und ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümer des Fahrzeugs ..." |
"Bez. der Anfragen: Im Rahmen der Restauration wurde der ursprüngliche Serie 3 Motor mit kompletter Technik (Kühlung/Getriebe) gegen das neuere Serie 4 Paket getauscht. ... Es handelt sich bei dem angebotenen Jensen um ein Automatikgetriebe." |
"Grundsätzlich sind alle bei ebay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem Angebotsende zurückziehen. Wenn bereits Gebote auf diesen Artikel vorliegen, dürfen Sie diese streichen. Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein: Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt. ..." |
1. | den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, ihm den Pkw Oldtimer Jensen Interceptor MK III, Datum der Erstzulassung 1974, angeboten bei ebay zu Artikelnummer 2478514187 zu übergeben, Zug-um-Zug gegen Zahlung von 8.218,12 Euro; |
2. | festzustellen, dass der Beklagte sich im Verzug der Annahme befindet; |
3. | für den Fall, dass der Beklagte das Fahrzeug nicht binnen 14 Tagen nach Rechtskraft des Urteils herausgibt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn Schadensersatz in Höhe von 13.781,88 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |