Bei einer Internetauktion ist im Zusammenhang mit entsprechenden AGB bereits die Freischaltung der Angebotsseite ein verbindliches Angebot und keine invitatio ad offerendum. Der Vertrag kommt durch die Annahme desjenigen zu Stande, der das höchste Gebot abgibt (ricardo.de) |
§ 3 Beschreibung des Kaufgegenstandes, Verkaufsangebot bei private Auktionen (1) R ermöglicht es Teilnehmern, im Eigentum des jeweiligen Teilnehmers stehende Gegenstände, die im Rahmen von private auktionen verkauft werden sollen, auf Angebotsseiten öffentlich zu präsentieren. (5) Der anbietende Teilnehmer wird im Rahmen der Freischaltung der Angebotsseite aufgefordert, die in Abs. 4 und § 5 Abs. 4 genannten Zusicherungen und Erklärungen gegenüber R abzugeben. R handelt dabei als Empfangsvertreter aller anderen Teilnehmer, § 164 Abs. 3 BGB. Die Freischaltung erfolgt erst, wenn der anbietende Teilnehmer die geforderten Zusicherungen und Erklärungen abgegeben hat. § 4 Vertragsangebot (1) Für die von R im Rahmen von R auktionen und die von anbietenden Teilnehmern im Rahmen von private auktionen angebotenen Gegenstände können alle Teilnehmer mit Ausnahme des in Abs. 2 genannten Personenkreises während des jeweils für den angebotenen Gegenstand angegebenen Angebotszeitraumes (§ 6) verbindliche Kaufangebote über die r-Website abgeben. (3) Die Angebote sind verbindlich und unwiderruflich. Sie erlöschen ohne weiteres mit Ablauf des übernächsten Werktages nach dem Ende des jeweiligen Angebotszeitraumes, wenn sie nicht bis dahin von R oder dem anbietenden Teilnehmer angenommen worden sind, § 151 Satz 2 BGB. (5) Um eine ordnungsgemäße Durchführung von R auktionen und private auktionen sicherzustellen, ist R berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch Angebote von Teilnehmern, die
(7) Bei Angeboten, die im Rahmen von private auktionen abgegeben werden, handelt R als Empfangsvertreter der anbietenden Teilnehmer, § 164 Abs. 3 BGB. § 5 Annahme eines Vertragsangebotes (1) Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand kommt ohne Erklärung gegenüber dem Teilnehmer, der das Vertragsangebot abgegeben hat (nachfolgend auch "Antragender" genannt), bereits durch Annahme des Vertragsangebotes zustande. Der Antragende verzichtet auf eine Annahmeerklärung, § 151 S. 1 BGB. Über die Annahme seines Vertragsantrages wird der Antragende alsbald, spätestens jedoch bis 24.00 Uhr des zweiten Werktages nach Ende des Angebotszeitraumes (§ 6) von ricardo.de per e-mail unter der von ihm angegebenen e-mail-Adresse unterrichtet. (4) Bei private auktionen erklärt der anbietende Teilnehmer bereits mit der Freischaltung seiner Angebotsseite gemäß § 3 Abs. 5 die Annahme des höchsten unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 4 und 5 wirksam abgegebenen Kaufangebotes. Der anbietende Teilnehmer wird von R vom Zustandekommen des Kaufvertrages alsbald, spätestens jedoch bis 24.00 Uhr des zweiten Werktages nach Ende des Angebotszeitraumes (§ 6) per e-mail unter der von dem anbietenden Teilnehmer angegebenen e-mail-Adresse unterrichtet. § 6 Angebotszeitraum (1) Angebote zum Vertragsschluß können nur während eines für den jeweiligen Gegenstand von R festgelegten Zeitraumes abgegeben werden ("Angebotszeitraum"). Bei private auktionen wird R die Wünsche des anbietenden Teilnehmers nach Möglichkeit berücksichtigen. (3) R ist berechtigt, den Angebotszeitraum nach eigenem Ermessen zu verkürzen oder zu verlängern oder Veranstaltungen ohne Abschluß eines Vertrages abzubrechen. |
"... 110 PS Neuwagen Trendline, satinsilber metallic, innen schwarz, Edelholzausstattung, Klimaautomatik, Technik- und Winterpaket, Radiovorbereitung, Nebelscheinwerfer etc. ohne Zulassung, O KM" |
den Beklagten zu verurteilen, ihm einen PKW, Fabrikat VW Passat Variant TDI, 110 PS, Farbe: satinsilber metallic, schwarze Innenausstattung mit den Ausstattungsmerkmalen Trendline, Edelholzausstattung, Klimaautomatik, Technik- und Winterpaket sowie Radiovorbereitung und Nebelscheinwerfer ohne bisherige Zulassung (Neuwagen) zu übergeben und ihm das Eigentum an diesem PKW zu verschaffen, Zug um Zug gegen Zahlung von 26.350,00 DM. |