Wer mit einer im Internet erhältlichen Klick-Agenten-Software in einem Affiliatenetzwerk Klicks von Dritten auf Bannerwerbung simuliert und dadurch bei dem getäuschten Advertiser eine Vermögensverfügung zu seinen Gunsten in Form von Provisionszahlungen bewerkstelligt, begeht eine zum Schadensersatz verpflichtende Betrugshandlung. |
den Beklagten zu verurteilen, an Sie 15.448,69 € nebst Zinsen in Höhe von 10,5 % aus 1.228,88 € seit dem 14.4.2003, aus 3.907,22 € seit dem 12.5.2003 und aus 10.312,59 € seit dem 13.6.2003 abzüglich am 17.10.2003 gezahlter 5.000 € zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |