1. | Wird auf eine Bestellung per Internet der Auftrag sofort darauf bestätigt, wobei auf Grund eines Fehlers des zwischengeschalteten Dienstleisters der Kaufpreis versehentlich um zwei Kommastellen falsch angegeben wird, so ist der Verkäufer unabhängig von der Frage, ob durch die sofortige elektronische Auftragsbestätigung ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, zur Anfechtung seiner Erklärung wegen Übermittlungsirrtums berechtigt (§ 120 BGB). |
2. | Eine Anfechtung des Kaufvertrages im Internethandel vier Tage nach der Auftragsbestätigung ist rechtzeitig. |
"Aus diesem Grund können wir im Rahmen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Ihnen bestellten Artikel leider nicht ausliefern." |