1. | Eine automatisierte Computererklärung (E-Mail mit dem Text: "Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir so schnell als möglich ausführen werden.") kann nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont nicht als Eingangsbestätigung der Bestellung, sondern nur im Sinne einer rechtsverbindlichen Annahme des Angebots des Kunden verstanden werden. |
2. | Bei einem Kaufvertrag der über das Internet "online" geschlossen wurde, kann der Verkäuferin ein Anfechtungsrecht nach § 120 BGB zustehen, wenn der Kaufpreis, zu dem der Käufer bestellt hat, infolge einer Formeländerung in der Software des Providers niedriger dargestellt wurde, als er tatsächlich war. |