Die Eintragung einer GmbH, deren ausländischem Alleingesellschafter eine selbständige Erwerbstätigkeit mit der Aufenthaltserlaubnis untersagt ist, sowie deren Geschäftsführer, der mit dem Gesellschafter identisch ist, ist unzulässig, da der Gesellschaftsvertrag wegen der Umgehung eines gesetzlichen Verbotes nichtig ist. |